Allgemeine Hinweise zu Fördermöglichkeiten:
Bundesweiter Weiterbildungsserver InfoWeb Weiterbildung (IWWB):
www.iwwb.de
Weiterbildungsserver im Land Brandenburg:
www.wdb-brandenburg.de
Weiterbildungsserver im Land Berlin:
www.start.wdb-berlin.de
Weiterbildungsserver der Länder Berlin und Brandenburg:
www.wdb-suchportal.de
Förderung der Bundesagentur für Arbeit- Was wird gefördert?
Lehrgangskosten, Fahrkosten, Auswärtige Unterbringung und Verpflegung, Kinderbetreuungskosten, Förderung der Qualifizierung in Kurzarbeit
Merkblatt 6 „Förderung der beruflichen Weiterbildung" der Bundesagentur für Arbeit
Weitere Institutionen:
IBB Institut für Berufliche Bildung AG- Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales Weiterbildungsprämie in der Kurzzeitarbeit
Wirtschaftsförderung Land Brandenburg GmbH
Bildungsprämie des Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)
Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmer in Unternehmen (WeGebAU)
Der Europäische Sozialfonds (ESF) fördert in den EU-Mitgliedsländern im Rahmen der Beschäftigungspolitik und des sozialen Zusammenhalts auch die berufliche Weiterbildung. Die Zuschüsse werden im Rahmen von länderspezifischen ESF-Förderprogrammen in Form einer Anteilsfinanzierung gewährt. Es gibt ESF für das Landf Berlin und das Land Brandenburg:
Förderung der beruflichen Weiterbildung aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (EFS)
Gutschein der SVLFG
Mitgliedbetriebe der SVLFG erhalten einen Gutschein in Höhe von bis zu 120,00 € und können diesen bei der SVLFG einreichen.
So einfach geht´s: Geben Sie bei der Buchung Ihres Seminars Ihre SVLFG-Mitgliedsnummer an. Sie erhalten dann von uns einen Gutschein, den Sie bitte ausfüllen und reichen diesen bei der SVLFG ein.
Der Gutschein ist gültig für folgende Seminare an der LVGA, Großbeeren: AS Baum 1, AS Baum 2 und Modul A
Förderung der beruflichen Weiterbildung nach dem Recht der Arbeitsförderung
(AZAV-zugelassene Weiterbildungsmaßnahmen)
Die LVGA ist zertifizierter Weiterbildungsträger für AZAV-Weiterbildungsmaßnahmen zur Förderung der beruflichen Weiterbildung nach dem Recht der Arbeitsförderung.
Wer eine Weiterbildung im Bereich der Arboristik / Baumpflege anstrebt, sollte sich von der für ihn zuständigen Agentur für Arbeit beraten lassen. Werden die Voraussetzungen für eine Förderung der beruflichen Weiterbildung erfüllt, können Bildungsgutscheine oder Förderungen im Rahmen des Qualifizierungschancengesetzes mit einer individuellen Förderung von bis zu 100% der Seminargebühren bei der Agentur für Arbeit beantragt werden.
Dies gilt für folgende Seminare an der LVGA, Großbeeren: Zertifizierter European Tree Technician (ETT), Zertifizierter European Tree Worker (ETW), Arbeitssicherheit Baum 1 (AS Baum 1), Arbeitssicherheit Baum 2 (AS Baum 2), Geprüfte(r) Sachkundige(r) für Artenschutz und Baumhabitatstrukturen, Holzzerstörende Pilze in der Baumpflege, Baumfachliche Baubegleitung, Bedenkliche Merkmale der Stand- und Bruchfestigkeit an Bäumen, Denkmalgerechte Baumpflege, FLL-zertifizierte(r) Baumkontrolleur*in, Qualifizierung zur Obstbaum- und Streuobstwiesenpfleger*in (Obstbaumwart*in) und Fachgerechte Schnittführung an Bäumen mittels Hebebühneneinsatz.
Informationen finden Sie unter:
https://www.bmas.de/DE/Arbeit/Arbeitsfoerderung/Leistungen-der-Arbeitsfoerderung/leistungen-der-arbeitsfoerderung.html
https://www.arbeitsagentur.de/k/weiterbildung-qualifizierungsoffensive
https://www.arbeitsagentur.de/karriere-und-weiterbildung/bildungsgutschein