A21-77 - Artenschutz in der Baumpflege
Artenschutz und Baumkontrolle
Bei der Baumpflege wird an und in geschützten Lebensräumen gearbeitet, die im Rahmen der ordnungsgemäßen Baumpflege auch beschädigt oder zerstört werden müssen.
Beschädigung und Zerstörung der Lebensräume ist nach dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) verboten. Um die Möglichkeiten des Handelns in der Baumpflege auszuschöpfen und sich nicht drohenden Bußgeldern oder Freiheitsstrafen auszusetzen, sollte der Baumpfleger die Grenzen des Gesetzes und die Verantwortung seines Handelns kennen.
Inhalte:
- Was ist der Unterschied zwischen dem allgemeinen Artenschutz und dem besonderen bzw. strengen Artenschutz?
- Grenzen des allgemeinen Artenschutzes
- Grenzen des besonderen Artenschutzes
- Drohende Konsequenzen bei Missachtung der artenschutzrechtlichen Vorgaben des Bundesnaturschutzgesetzes unter Berücksichtigung der Unterschiede von Fahrlässigkeit und Vorsatz
- Wer trägt welche Verantwortung
- Vorschlag zur Einbindung des Artenschutzes in den Verfahrensablauf der Baumpflege
Zulassungsvoraussetzungen:
Kenntnis der Begrifflichkeiten des BNatSchG
Dauer:
1 Tag (8 UE á 45 min.), 8:00 – 15:30 Uhr
Veranstaltungsort:
LVGA e.V.

Zeit: 08:00 bis 16:00 Uhr
Zielgruppe(n): Fachkräfte
Plätze: 20 Teiln. maximal
Kosten: € 189
€ 159 Mitglieder
Anmeldeschluss: Sa, 10.4.2021
Referent(en)
Herr Ingo Lembcke
Dipl.-Ing., Baum- und Artenschutzgutachter
Veranstaltungsort / Plan
Lehr und Versuchsanstalt für Gartenbau und Arboristik e.V. (LVGA)
Peter-Lenné-Weg 1
14979 Großbeeren